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Aussetzung der Einhebung von Abg nach abschließender Erledigung im Berufungsverfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/80 Heft 3 v. 1.2.2003

§ 212a BAO

Für die Aussetzung der Einhebung von Abg über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus, besteht wegen einer bei den GH des öff Rechts anhängigen Beschwerde auch dann keine gesetzliche Grundlage, wenn zu erwarten wäre, dass die Berufungsentscheidung vom VwGH aufgehoben wird.

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