§ 3 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987
§ 2 Abs 2 Z 4 ErbStG
Verpflichtet sich der Übernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs im Übergabevertrag mit seinen Eltern gegenüber seinen Geschwistern zur Zahlung eines Abfindungsbetrags für einen Erbverzicht und wird dieser Betrag derart getilgt, dass der Übernehmer an Zahlungs statt seinen Geschwistern ein Grundstück überlässt, das nicht zum Vermögen der übergebenden Eltern gehört, ist diese Überlassung nicht grunderwerbsteuerfrei.