§ 81 Abs 2 BAO
§ 93 Abs 3 BAO
Ist die Begründung einer Vertreterbestellung für eine atypische stille Ges mit einer GmbH nach Zurücklegung der Vollmacht der steuerlichen Vertretung durch eine Wirtschaftstreuhänderges nicht nachvollziehbar, weil eine natürliche Person als Vertreter bestellt wurde, liegt ein Begründungsmangel vor, der zur Aufhebung der Vertreterbestellung führt.