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Rückzahlung von im Wege des Freistempelabdruckes nach dem

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/604 Heft 20 v. 15.10.2003

§ 30 GGG

§ 14 FreistempelVO

Im Wege des Freistempelabdruckes nach dem 1. 1. 2002 nicht mehr rechtswirksam entrichtete Gerichtsgeb können nicht nach den Best des GGG zurückgefordert werden, vielmehr hätte die Rückforderung bis zum 30. 6. 2002 im Weg der Vorschussabrechnung bei der Verwahrungsabteilung des OLG erfolgen müssen.

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