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DB-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gf auch bei unangemessener Entlohnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/587 Heft 20 v. 15.10.2003

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Angesichts dessen, dass einen laufend entlohnten Gf als solchen unter Bedachtnahme auf die Einnahmen- und Ausgabenschwankungen der Ges kein ins Gewicht fallendes, für die DB-Pflicht relevantes Unternehmerrisiko trifft, kommt es auch nicht darauf an, ob dessen Entlohnung angemessen gewesen ist, und es braucht nicht geprüft werden, ob ein an der Ges nicht beteiligter Gf (Fremd-Gf) bei Gf-Vergütungen in dieser Höhe hätte gewonnen werden können.

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