vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übernahme von Rückversicherungen ausländischer Erstversicherer, Leistungsort und Ausfuhrumsatz

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/22 Heft 1 und 2 v. 15.1.2003

BewG § 68 Abs 3

UStG 1972: § 3 Abs 11, § 6 Z 1 bis 3, § 7 Abs 1 Z 1

Bei der Bewertung von Forderungen aus der aktiven Rückversicherung an ausländische Versicherungsunternehmen können diese nicht als begünstigte „Ausfuhrumsätze“ behandelt werden, weil auch bei der bloßen Übernahme der Rückversicherung von ausländischen Erstversicherern das Versicherthalten des Vertragspartners als bestimmendes Leistungselement anzusehen ist und es sich damit nicht um Leistungen handelt, die iSd UStG im Ausland erbracht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!