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Sachbezugswert vom Arbeitgeber als Dienstwohnung überlassener, durch Finanzierungsleasing mit Teilamortisation geleaster Eigentumswohnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/12 Heft 1 und 2 v. 15.1.2003

EStG 1988: § 15 Abs 2

SachbezugsV: § 2 Abs 4

Die Voraussetzung der „Anmietung“ für den Ansatz eines von der -- tatsächlich durch den Arbeitgeber zu leistenden -- Miete abgeleiteten Sachbezugswertes für die Nutzung einer als Dienstwohnung überlassenen Eigentumswohnung, ist auch im Falle geleaster Wohnungen -- sofern der Arbeitgeber nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist -- ungeachtet des Umstandes erfüllt, dass Leasingvereinbarungen regelmäßig auch kauf- und darlehenstypische Elemente enthalten. Soweit der Arbeitgeber im Rahmen von Leasingverträgen allerdings Aufwendungen für solche Gegenleistungen des Leasinggebers tätigt, welche über die bloße Gebrauchsüberlassung zu Wohnzwecken hinausgehen und nicht dem AN zugute kommen, können diese Entgeltbestandteile nicht als „tatsächliche Miete“ der Besteuerung zugrunde gelegt werden. In diesem Fall ist die Aufteilung des einheitlichen Entgeltes im Schätzungsweg vorzunehmen, wobei die für vergleichbare Wohnobjekte am Markt üblicherweise bezahlten Mietentgelte als Anhaltspunkt dienen können.

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