Art 49 EG
Art 50 EG
1. Griechenland erhob eine Flughafenmodernisierungs- und Entwicklungsabg, die für Fluggäste mit Entfernung zum Zielflughafen von über 750 km (= Flugziel außerhalb Griechenlands) doppelt so hoch war wie für Fluggäste mit Entfernung zum Zielflughafen von unter 750 km. Die Abg verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit.