§ 6 Abs 1 Z 27 und Abs 3 UStG 1994
§ 17 Abs 2 UStG 1994
Für die Berechnung der Umsätze zur Ausübung der Option eines Kleinunternehmers, die USt nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, ist nicht von der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, sondern von der Besteuerung nach den allg Regelungen auszugehen, sodass ein Kleinunternehmer diese Option schon vor Erreichen der Umsatzgrenze ausüben kann. Ein Antrag auf Wechsel der Besteuerungsart durch einen Kleinunternehmer kann daher nur für die Zukunft gestellt werden und muss vor Beginn des Veranlagungszeitraumes, für welchen der Wechsel der Besteuerungsart gewünscht wird, eingebracht werden.