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Überführung einer nicht zum wesentlichen Betriebsvermögen zählenden Betriebsliegenschaft bei Betriebsveräußerung keine „teilweise Betriebsaufgabe“ -- Aufdeckung der stillen Reserven

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/558 Heft 19 v. 1.10.2003

§ 24 Abs 6 EStG 1988

§ 37 EStG 1988

Veräußert ein StPfl sein Unternehmen (Lebensmittelgroßhandel) unter Zurückbehaltung einer bei einem Großhandel nicht zum wesentlichen Betriebsvermögen zählenden Betriebsliegenschaft und Überführung derselben in sein Privatvermögen, kann diesbezüglich nicht von einer „teilweisen Betriebsaufgabe“ ausgegangen werden, sodass die auf die ehemalige Betriebsliegenschaft entfallenden stillen Reserven nicht ausgeschieden und steuerfrei belassen werden können.

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