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Einreihung von Fischkonserven in den Zolltarif; Begriff "Sauce"

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/554 Heft 18 v. 15.9.2003

1604 14 Gebrauchszolltarif

Pt 6 AV Auslegung Zolltarif

Unter Saucen sind Flüssigkeiten (Emulsionen) zu verstehen, die nur sehr geringe Mengen sichtbarer fester Stoffe enthalten. Besteht der Inhalt einer Konservendose demgegenüber neben Fischstücken aus unzerkleinertem Gemüse, kann bei dieser Zusammensetzung der Ware keine Rede davon sein, dass die unzerkleinerten Erbsen und Zwiebelringe Bestandteil der Flüssigkeit sind. Die Ware ist daher nicht unter dem der WarenNr 1604 14 120 A5 zugehörigen „Thunfisch … in Saucen …“, sondern vielmehr unter der WarenNr 1604 14 190 A0 einzureihen.

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