§ 53 Abs 3 WFG
§ 47 Abs 2 Bgld WFG 1991
Die im IV. Hauptstück des Bgld WFG 1991 geregelten Maßnahmen sind dem Begriff der gebührenbefreiten „Wohnbauförderungsmaßnahmen“ des § 53 Abs 3 WFG 1984 nur dann zu unterstellen, wenn sie den Bau im engeren Sinn, also die Errichtung (Schaffung) von Objekten betreffen. Ein Wohnhausankauf iSd § 47 Abs 2 Z 3 Bgld WFG 1991 fällt nicht darunter.