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Gerichtsgeb-Befreiung der Eintragung von die Gesamtbaukosten eines wohnbaugeförderten Objektes lt Finanzierungsplan überschreitenden Pfandrechten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/538 Heft 18 v. 15.9.2003

Ist ein aufgenommenes Darlehen durch die Finanzierung eines wohnbaugeförderten Objektes veranlasst und besteht auch ein Zusammenhang zwischen der Pfandbestellung und der Finanzierung des geförderten Objektes, ist die Eintragung der Pfandrechte auch dann von der Gerichtsgeb befreit, wenn die einverleibten Pfandrechte insgesamt die Gesamtbaukosten lt Finanzierungsplan überschreiten.

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