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Zulassung von nachträglichen Werbungskosten im Abflussjahr bei Spekulationseinkünften

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/528 Heft 18 v. 15.9.2003

§ 19 EStG 1988

§ 30 Abs 4 EStG 1988

Ist aus einem Spekulationsgeschäft im Veräußerungsjahr ein Gewinn erzielt und der Besteuerung unterworfen worden, wobei spätere Abflüsse noch nicht berücksichtigt wurden, so müssen nachträgliche Werbungskosten oder Erlösminderungen im Abflussjahr bis zum Betrag dieses Gewinnes zum Ausgleich mit anderen Einkünften (Einkunftsarten) zugelassen werden.

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