Verrechnung von Vergütungen für "Zeitbenutzung" der Räumlichkeiten und von Wirtschaftsgütern des Komplementärs für Zwecke der KG; RA-Kosten für Prozesse eines Komplementärs mit anderen Gesellschaftern keine allg Betriebsausgaben der Personenges
§ 4 Abs 4 EStG 1988