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Schenkungsteuerpflichtige Zurückbehaltung eines Wohnrechtes im Schenkungsvertrag mit einer Privatstiftung auch bei nachträglicher Rückgängigmachung dieses Rechtes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/458 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

§ 3 Abs 1 Z 3 ErbStG

§ 13 Abs 1 ErbStG

Wird in einem Schenkungsvertrag über eine Wohnung einem Dritten ein Fruchtgenussrecht (Wohnrecht) eingeräumt, ist der Erwerber und nicht der Geschenkgeber subsidiär zur Bezahlung der Schenkungsteuer verhalten, wenn der mit dem Wohnrecht bedachte Dritte mittellos ist.

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