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Zuständigkeit von Gemeindeaufsichtsbeh zur Entscheidung über Wiederaufnahmeantrag; Inhalt von rechtswirksamen generellen Normen keine „neuen Tatsachen“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/492 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

§ 109 Oö GemeindeO

§ 69 Abs 1 und 4 AVG

§ 303 Abs 4 BAO

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