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Begriff „Betrieb“ in der Oö LustbarkeitsAbgO iZm der höheren Besteuerung von in „Betrieben“ aufgestellten Spielapparaten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/493 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

§ 17 Abs 2 Oö LustbarkeitsAbgO

Der Begriff „Betrieb“ in § 17 Abs 2 Oö LustbarkeitsAbgO kann auch iSv „Betriebstätte“ verstanden werden und entsprechend einer gesetzeskonformen Interpretation dieser Bedeutung auch der in dieser Gesetzesbest vorgesehenen höheren Lustbarkeitsbesteuerung von in „Betrieben“ mit mehr als sechs aufgestellten Spielapparaten beigelegt werden.

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