§ 11 Abs 14 UStG 1994
§ 183 BAO
Stützt sich die AbgBeh bei der Beweiswürdigung von Beweismitteln, die einen Nichtunternehmer als USt-Schuldner hins der in einer Rechnung verzeichneten USt ausweisen sollen, auf die Unterschrift desselben tragende Unterlagen, welche dem Nichtunternehmer allerdings nicht vorgehalten worden sind, liegt ein wesentlicher Mangel des B, mit dem dem Nichtunternehmer USt vorgeschrieben wird, vor. Dass diese Unterlagen mit den Schriftzügen des Nichtunternehmers unterzeichnet sind, saniert weder das unterlassene Parteiengehör noch vermag dies vor dem Hintergrund möglicher Manipulationen, entsprechende Feststellungen zur Frage, ob der Nichtunternehmer die Unterlagen tatsächlich unterzeichnet hat, zu ersetzen.