§ 41 Abs 2 und 3 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
1. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus einer „fremden“ Ges ist auch bei einem zu 100 % beteiligten Allein-Gf gegeben.
§ 41 Abs 2 und 3 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
1. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus einer „fremden“ Ges ist auch bei einem zu 100 % beteiligten Allein-Gf gegeben.