§ 36 EStG 1988
§ 206 lit b BAO
Da auf die erlassmäßige Nichtfestsetzung von ESt auf Sanierungsgewinne im Ausgleich kein Rechtsanspruch besteht, werden durch das seitens der AbgBeh aufgestellte Erfordernis der Sanierungseignung des Schuldnachlasses für die Nichtfestsetzung keine Rechte des vom Ausgleich Betroffenen verletzt.