§ 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988
§§ 34 ff BAO
Erfüllt eine juristische Person (hier ein Verein zur Durchführung von der Forschung und der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben) nach ihrem Statut die Voraussetzungen für die Erteilung eines SpendenbegünstigungsB, befindet sie sich aber noch im Vorbereitungsstadium oder auf Ressourcensuche, genügt zum Nachweis der tatsächlichen (begünstigten) Geschäftsführung idR, dass aus vereinsrechtlich vorgesehenen Unterlagen (Tätigkeitsberichte udgl) das zielgerichtete Handeln der Vereinsorgane auf Entfaltung der beabsichtigten Tätigkeit hervorgeht.