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Keine Aussetzung der Einhebung bei anhängiger Beschwerde an einen der GH des öff Rechts

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/412 Heft 14 v. 15.7.2003

§ 212a Abs 2 lit a BAO

Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abg wegen einer bei den GH öff Rechts anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen ein Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen.

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