Keine Verletzung des Parteiengehörs durch Nichtbeiziehung eines Dolmetschers für die mündliche Verhandlung bei Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer ungarischen Minderheit in Österreich
§ 110 BAO
§ 115 Abs 2 BAO
Keine Verletzung des Parteiengehörs durch Nichtbeiziehung eines Dolmetschers für die mündliche Verhandlung bei Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer ungarischen Minderheit in Österreich
§ 110 BAO
§ 115 Abs 2 BAO