§ 10 Abs 2 Z 5 und 12 UStG 1972
§ 14 WGG
In das Mietentgelt einer gemeinnützigen Wohnbauges einfließende Kosten, die aus der Abschreibung und den Finanzierungskosten einer Heizanlage resultieren, sind keine „Heizkosten“ iSd § 14 WGG und demnach kein - nicht dem begünstigten USt-Satz unterliegendes - Entgelt für die Lieferung von Wärme als Nebenleistung einer gemeinnützigen Wohnbauges.