Wiederaufnahme wegen mangelnder Offenlegung des Nichtvorliegens einer konsequenten Verfolgung von uneinbringlich gewordenen Forderungen und des Zeitpunktes der für die Uneinbringlichkeit relevanten Auswanderung des Schuldners
§ 4 Abs 1 EStG 1988
Wiederaufnahme wegen mangelnder Offenlegung des Nichtvorliegens einer konsequenten Verfolgung von uneinbringlich gewordenen Forderungen und des Zeitpunktes der für die Uneinbringlichkeit relevanten Auswanderung des Schuldners
§ 4 Abs 1 EStG 1988