§ 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988
Gewährt ein StPfl seiner erkrankten Stiefmutter zur Bestreitung ihrer Krankheitskosten ein Darlehen unter der Zusage, dass ihm nach dem Tod der Stiefmutter deren Vermögenswerte zukommen sollten, stellt der Fehlbetrag, der durch den Nachweis schließlich nicht gedeckt ist, keine außergewöhnliche Belastung dar.