§ 26 Z 4 EStG 1988
§ 68 Abs 1 und 5 EStG 1988
1. Fahrtkostenvergütungen (Kilometergeld) für die betriebliche Verwendung eines Privat-Kfz stellen bei einem mangelhaft geführten Fahrtenbuch (mangelhafte Abgrenzung von Privatfahrten, fehlende Angaben über Anfangs- und Endkilometerstände der einzelnen Fahrten) auch dann steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Ziele der einzelnen Fahrten mit dem Privatfahrzeug täglich gleich bleiben und die Fahrtrouten immer vorgegeben sind.