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GesSt-Pflicht, wenn ein Teil des vereinbarten Entgelts für den Erwerb von neuen GesRechten durch die Mutterges bzw an die Tochterges gezahlt wird

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2003/314 Heft 11 v. 1.6.2003

Art 4 und 5 RL 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital

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