Art 4 und 5 RL 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital
1. Die Gegenleistung für Genussscheine erhöht das Ges-Vermögen der Kapitalges. Die Genussscheine gewähren ihren Inhabern einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden Gewinn und am Liquidationsgewinn. Daher löst die Ausgabe von Genussscheinen GesSt-Pflicht nach Art 4 Abs 1 lit d RL 69/335 aus.