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Einzelner Verkauf nicht ausreichend für Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/188 Heft 9 v. 1.5.2002

§ 13 BewG

§ 21 KVG

Für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen genügt ein einzelner Verkauf nicht.

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