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Bescheidaufhebung durch Oberbehörde ohne Sachverhaltsermittlung; Begriff der „Kur“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/169 Heft 8 v. 15.4.2002

§ 299 Abs 2 BAO

§ 34 EStG 1988

1. Geht ein FA bei B-Erlassung offensichtlich von einer unrichtigen Rechtsansicht aus und unterbleibt deswegen die vollständige Ermittlung des Sachverhaltes, so ist die Oberbeh zur B-Aufhebung berechtigt, ohne den maßgeblichen Sachverhalt selbst zu ermitteln.

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