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Zulässigkeit von Sammelbescheiden und gesonderte Bekämpfbarkeit jedes Spruches

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/168 Heft 8 v. 15.4.2002

§§ 198 ff BAO

Der AbgBeh ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form eines SammelB zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder Spruch für sich gesondert mit Berufung anfechtbar ist.

VwGH 29.11.2000, 99/13/0225

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