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Verbrauch rechtswidrig in Verbrennungsmotortank gefüllten Gasöles ist straflose Nachtat

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/158 Heft 8 v. 15.4.2002

§ 2 Gasöl-StBG

§ 6 Gasöl-StBG

Die Verwendung (Verbrauch durch Benützung des Motors) von rechtswidrig in einen Behälter, der mit einem Motor in Verbindung steht, eingefülltem steuerbegünstigtem Gasöl ist eine straflose Nachtat.

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