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Verpflichtung zur Zuführung barer Eigenmittel an erworbene GmbH als Teil des Entgeltes/vereinbarten Preises bei Erwerb von GmbH-Anteilen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/157 Heft 8 v. 15.4.2002

§ 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG idF vor BGBl 1994/629

§ 21 Z 1 KVG

Bemessungsgrundlage bei der Rechtsgebühr und bei der BUSt sind das Entgelt bzw der vereinbarte Preis. Die Verpflichtung der Käuferin von GmbH-Anteilen, der erworbenen Ges eine bare Zuwendung als Eigenmittel zuzuführen, stellt dabei einen Teil des Entgeltes bzw vereinbarten Preises dar.

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