Art 137 B-VG:
§ 186 Oö LAO:
1. Die Klage eines Gastwirtes auf Rückerstattung bereits entrichteter GetrSt wird als unzulässig zurückgewiesen.
Art 137 B-VG:
§ 186 Oö LAO:
1. Die Klage eines Gastwirtes auf Rückerstattung bereits entrichteter GetrSt wird als unzulässig zurückgewiesen.