Normierung einer Ankündigungsabgabe auch für Werbematerial in der AnkündigungsabgabeO Leoben war gesetzwidrig (Überschreitung der finanzausgleichsrechtlichen Ermächtigung der Gemeinde)
Art 18 Abs 2 B-VG
Art 139 B-VG:
Normierung einer Ankündigungsabgabe auch für Werbematerial in der AnkündigungsabgabeO Leoben war gesetzwidrig (Überschreitung der finanzausgleichsrechtlichen Ermächtigung der Gemeinde)
Art 18 Abs 2 B-VG
Art 139 B-VG: