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Ermessen bei Ausübung des Aufsichtsrechtes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/135 Heft 7 v. 1.4.2002

§ 299 Abs 1 lit c BAO

Das bei Aufhebung eines B der Oberbeh eingeräumte Ermessen wird regelmäßig dann iSd Gesetzes ausgeübt, wenn die Oberbeh bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung vorgeht.

VwGH 24.10.2000, 95/14/0085

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