§ 299 Abs 1 lit c BAO
Das bei Aufhebung eines B der Oberbeh eingeräumte Ermessen wird regelmäßig dann iSd Gesetzes ausgeübt, wenn die Oberbeh bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung vorgeht.
VwGH 24.10.2000, 95/14/0085