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Zeitpunkt des Eintritts der Tilgungswirkung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/134 Heft 7 v. 1.4.2002

§ 215 Abs 1 BAO

Die Tilgungswirkung tritt jedenfalls nicht vor dem Zeitpunkt ein, zu dem die Mitteilung über die Höhe der Zahllast dem Finanzamt zugeht. Besteht zu diesem Zeitpunkt kein Guthaben (mehr), so tritt die Tilgungswirkung nicht ein.

VwGH 31.10.2000, 98/15/0113

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