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Einbeziehung des Lebensalters und des Lebensstandards bei Schätzung der Lebenshaltungskosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/132 Heft 7 v. 1.4.2002

§ 184 BAO

Bei Schätzung der Lebenshaltungskosten sind das Lebensalter und der Lebensstandard einzubeziehen.

VwGH 25.10.2000, 94/13/0125

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