§ 184 BAO
Bei Schätzung der Lebenshaltungskosten sind das Lebensalter und der Lebensstandard einzubeziehen.
VwGH 25.10.2000, 94/13/0125
§ 184 BAO
Bei Schätzung der Lebenshaltungskosten sind das Lebensalter und der Lebensstandard einzubeziehen.
VwGH 25.10.2000, 94/13/0125