§ 26 FLAG
Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stellt ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht gegeben waren.
VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035
§ 26 FLAG
Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stellt ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht gegeben waren.
VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035