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Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/101 Heft 6 v. 15.3.2002

§ 26 FLAG

Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stellt ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht gegeben waren.

VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035

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