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Endgültiger B nach unzulässiger Erlassung eines vorläufigen B; Berücksichtigung einer "Sondertilgung" von Fremdkapital bei Beurteilung des Vorliegens von Liebhaberei

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/40 Heft 3 v. 1.2.2002

§ 200 BAO

§ 2 Abs 3 EStG 1972

Ein endgültiger B kann auch dann ergehen, wenn die Erlassung des vorläufigen B zu Unrecht erfolgt sein sollte.

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