§ 11 Abs 1 UStG 1994
§ 12 Abs 1 UStG 1994
Auch wenn die in einer Rechnung ausgewiesene Bezeichnung einer Ware handelsüblich ist, stellt die tatsächliche Lieferung von einer gegenüber dieser Ware minderwertigen Ware die Lieferung eines „aliud“ dar, für die ein Vorsteuerabzug auch dann unzulässig ist, wenn dem Belieferten die Minderwertigkeit der gelieferten Ware nicht erkennbar ist.