§ 6 Z 8 lit d UStG 1972
Eine „einheitliche saldierte“ Bewertung des Wirtschaftsgutes „Genussrechtskapitel mit korrespondierendem Forderungsrecht der Genussscheininhaber“ findet im BewG keine Deckung. Die Ausgabe von Genussrechtskapitel ist Umsatz von Wertpapieren und daher ein unecht steuerbefreiter Umsatz.