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Vergnügungssteuerhaftung des Vermieters eines Veranstaltungszentrums für Vereine

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/720 Heft 21 v. 1.11.2002

§ 13 Abs 4 Wr VGSG

Der Vermieter von Mehrzwecksälen in einem Veranstaltungszentrum haftet nicht als „Inhaber“ für die Vergnügungssteuerschuld eines in dieser Lokalität Publikumstanzveranstaltungen durchführenden Vereines.

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