§ 13 Abs 4 Wr VGSG
Der Vermieter von Mehrzwecksälen in einem Veranstaltungszentrum haftet nicht als „Inhaber“ für die Vergnügungssteuerschuld eines in dieser Lokalität Publikumstanzveranstaltungen durchführenden Vereines.
§ 13 Abs 4 Wr VGSG
Der Vermieter von Mehrzwecksälen in einem Veranstaltungszentrum haftet nicht als „Inhaber“ für die Vergnügungssteuerschuld eines in dieser Lokalität Publikumstanzveranstaltungen durchführenden Vereines.