§ 16 Abs 1 und Abs 1 Z 4 EStG 1988
§ 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988
1. Handelt es sich bei den in Rede stehenden „Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge“ um keine Versicherungsbeiträge ieS zur Sicherung einer Alterspension und um keine eine Pensionsanwartschaft vermittelnde Zahlung an eine Pensionskasse, ist eine Berücksichtigung der an den Arbeitgeber geleisteten Zahlungen nach dem allg Werbungskostentatbestand des § 16 Abs 1 EStG 1988 möglich (vgl E 17. 1. 1995, 94/14/0069; 20. 4. 1995, 95/13/0077).