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Unbegründete Annahme eines Einnahmenüberschusses aus einer Vermietung trotz Gesamtwerbungskostenüberschuss und einer einheitlichen Bewirtschaftungsart

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/628 Heft 20 v. 15.10.2002

trotz Übergang von Generalvermietung auf Einzelvermietung von Wohnungen einer Miteigentümergemeinschaft

§ 2 Abs 3 EStG 1988

Lässt ein B, mit dem die FinBeh die Liebhabereieigenschaft der Vermietung von Eigentumswohnungen einer Miteigentümergemeinschaft - zunächst durch Generalvermietung und später durch Einzelvermietung durch die einzelnen nutzungsberechtigten Miteigentümer - verneint, nicht erkennen, worauf die Beh ihre Meinung, die Erzielung eines Einnahmenüberschusses sei trotz Vorliegen eines Werbungskostenüberschusses gegeben, stützt, und lässt der B auch nicht erkennen, warum die Beh von einer einheitlichen Bewirtschaftungsart va einerseits in der Zeit des Generalmietvertrages und andererseits in der Zeit der Einzelvermietung ausgehen durfte, liegt Rechtswidrigkeit des B infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor.

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