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Kein Verstoß Frankreichs gegen die Sechste RL durch die Beibehaltung eines niedrigen MWSt-Satzes von 2,1 % auf sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Arzneimittel

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2002/14 Heft 1 und 2 v. 15.1.2002

Art 12 Sechste RL

Art 28 Abs 2 Buchst a Sechste RL

1. Der dem MWSt-System zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet es, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren hinsichtl der MWSt unterschiedlich zu behandeln. Gleichartige Erzeugnisse sind daher einem einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen.

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