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Voraussetzung einer Härte gem § 212 BAO; Erhebung einer Beschwerde an den VwGH keine taugliche Begründung für einen Stundungsantrag oder Aufschiebungsantrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/7 Heft 1 und 2 v. 15.1.2002

§ 18 Z 7 AbgEO

§ 212 Abs 1 BAO

§ 6 Abs 2 BAO

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